Eine institutionelle Mitgliedschaft steht den verschiedensten Leistungserbringern im Gesundheitswesen offen. Es gibt verschiedene Grössenkategorien der institutionellen Mitgliedschaft mit entsprechend unterschiedlich starken Vertretungsberechtigungen. Institutionelle Mitglieder werden je nach Grössenkategorie der Mitgliedschaft durch die entsprechende Anzahl von natürlichen Personen vertreten.
Einzelmitglieder sind natürliche Personen, die sich fachlich, wissenschaftlich oder berufspolitisch für das Gebiet des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen interessieren.
Fördermitglieder sind juristische Personen oder Personenvereinigungen, die Interesse am Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen haben und die SQMH unterstützen möchten. Eine juristische Person wird durch eine natürliche Person vertreten. Wenn diese natürliche Person zugleich Einzelmitglied ist, erhält sie dadurch eine weitere Stimme.
Korrespondierende Mitglieder der SQMH sind natürliche Personen. Sie bringen der Gesellschaft durch ihr Fachwissen und ihre Reputation deutliche Vorteile in Form fachlicher Expertise und/oder Einfluss im Gesundheitswesen. Der Beschluss über die Aufnahme korrespondierender Mitglieder erfolgt durch den Vorstand.
| Beitrag | Stimmrecht/e | Zeitschriften | ||
| Einzelmitgtlied | 250.- | 1 | 1 | |
| Institutionelles Mitglied | Klein (weniger als 150 Betten) | 300.- | 1 | 1 |
| Mittel (mit 150-400 Betten) | 600.- | 2 | 2 | |
| Gross (mit mehr als 400 Betten) | 900.- | 3 | 3 | |
| Fördermitglied | 750.- | 1 | 1 |
Antrag fuer SQMH Mitgliedschaft_d 120106.pdf [38.87 KB]
Antrag fuer SQMH Mitgliedschaft_f_120106.pdf [101.06 KB]