Mitgliedschaften

Bei der sQmh gibt es verschiedene Formen der Mitgliedschaft – und viele Vorteile.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Institutionelle Mitglieder

Das bringt Ihnen die Mitgliedschaft bei der sQmh:

  • Zwei kostenlose Veranstaltungen pro Jahr (Mitgliederversammlung und Herbstveranstaltung jeweils mit Treffen der Arbeitsgruppen und Fachvorträgen.)
  • Aktive Mitarbeit und Erfahrungsaustausch/Netzwerken in den Arbeitsgruppen
  • Themenbezogenes punktuelles Engagement der sQmh
  • Unterstützung bei der Literatursuche und -beschaffung, Ansprechpartnerin für den Zugang zu ResearchGate
  • Newsletter: Mitglieder können ihre Publikationen, Projekte und News bewerben und haben so auch die Möglichkeit voneinander zu lernen und sich zu unterstützen.
  • Niederschwelliger Austausch in der Menschen-Bibliothek
  • Büchertisch an den Veranstaltungen: Mitglieder können ihre Publikationen innerhalb und an Veranstaltungen der sQmh vorstellen/bewerben
  • Vernetzung durch Teilnahme an Besuchen von Betrieben aus der Perspektive der Sicherheit und der Qualität beispielsweise bei der REGA oder mit einem Besuch im Bundeshaus während der Session einen Einblick in die politischen Prozesse erhalten und sich mit einer A Parlamentarierin oder Parlamentarier austauschen.

Mitglied bei der sQmh sind:

  • Spitäler, Kliniken, Praxen, Institutionen der Langzeitpflege und Organisationen der Gesundheitsversorgung
  • Öffentliche und private Institutionen, Vereine und weitere unterschiedliche Institutionen aus der Gesundheitsversorgung
  • Einzelpersonen

Das bringt Ihnen die Mitgliedschaft bei der sQmh > als PDF zum Downloaden

Eine institutionelle Mitgliedschaft steht den verschiedensten Leistungserbringern im Gesundheitswesen offen. Es gibt verschiedene Grössenkategorien der institutionellen Mitgliedschaft mit entsprechend unterschiedlich starken Vertretungsberechtigungen. Institutionelle Mitglieder werden je nach Grössenkategorie der Mitgliedschaft durch die entsprechende Anzahl von natürlichen Personen vertreten.

Einzelmitglieder

Einzelmitglieder sind natürliche Personen, die sich fachlich, wissenschaftlich oder berufspolitisch für das Gebiet des Qualitätsmanagements im Gesundheitswesen interessieren.

Fördermitglieder

Fördermitglieder sind juristische Personen oder Personenvereinigungen, die Interesse am Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen haben und die sQmh unterstützen möchten. Eine juristische Person wird durch eine natürliche Person vertreten. Wenn diese natürliche Person zugleich Einzelmitglied ist, erhält sie dadurch eine weitere Stimme.

Consultingmitglieder

Consultingmitglieder sind Personen oder Organisationen, welche beruflich als Berater oder Coaches im Gesundheitswesen tätig sind. Sie sind am Austausch und an der Zusammenarbeit mit Fachleuten im Gesundheitswesen interessiert. Für die Consultingmitglieder gelten folgende Bedingungen: Das Mitglied wird als Einzelperson oder als Organisation in einer eigenen Kategorie als Consultingmitglied in der sQmh geführt.

Allfällige Mitarbeit in Arbeitsgruppen erfolgt als Vertreter der Organisation und ist transparent.

Die Firma, das entsprechende Logo und der Link wird auf der sQmh-Website unter der Rubrik Consultingmitglieder geführt.

Consultingmitglieder profitieren beim Sponsoring auf allen sQmh-eigenen Veranstaltungen mit 20% Rabatt (z.B. Nationales Symposium, Jahrestagung)

Consultingmitglieder können bei allen sQmh-eigenen Veranstaltungen Werbematerial auflegen.

Bezüglich weiterer Vergünstigungen und Stimmrechte sind die Consultingmitglieder den Einzelmitgliedern gleich gestellt.

Mitgliedschaftsform

Kategorie und Umsatz

Beitrag in CHF

Stimmrecht/e

Einzelmitglied

Institutionelles Mitglied

Institutionelles Mitglied

Institutionelles Mitglied

Institutionelles Mitglied

Institutionelles Mitglied

Fördermitglied

Consultingmitglied

/

1    bis 30 Mio. Umsatz

2    31 - 75 Mio. Umsatz

3    76 - 200 Mio. Umsatz

4    201 - 500 Mio. Umsatz

5    > 500 Mio. Umsatz

/

/

250.00

300.00

400.00

500.00

800.00

1'100.00

750.00

1'000.00

1

1

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3

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5

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